Eine Glosse von Simon Wörpel

"Was man versprochen hat, das muss man halten", heißt schon eine alte Sandkastenweisheit aus Kindertagen. Indianerehre bewies der, der auch nach dem Kindergarten-Mittagessen noch zu seinem Versprechen stand: der Schaufelbagger gegen das coole Fußball-Förmchen. Wer dabei nicht mitspielte, wurde auch nicht zum Geburtstag eingeladen.

Wissenschaftssenatorin Herlind Gundelach hatte Ekkehard Nümann, dem Vorsitzenden der mehr als 100 Jahre alten Hamburgischen Wissenschaftlichen Stiftung, versprochen, ja sogar schriftlich mit ihm vereinbart, die neue Stiftung der Wissenschaftsbehörde nicht mehr Wissenschaftsstiftung Hamburg zu nennen. Ein großzügiger Geber nämlich, so die Befürchtung Nümanns, vermöge ob der Namensähnlichkeit nicht mehr zu unterscheiden, an welche Stiftung er sich wenden soll - zumal der Zweck derselbe ist: die Förderung des hanseatischen Wissenschaftsstandorts.

Allein, die Senatorin verstößt gegen die zu Beginn erläuterte Sandkastentugend. In Pressemitteilungen und auf öffentlichen Veranstaltungen, so klagt Nümann, werde immer wieder der böse Name Wissenschaftsstiftung Hamburg gebraucht. Obwohl ihn die Senatorin in der Wissenschaftsbehörde doch auf den Index setzen wollte! Nümann petzte bei Ole von Beust, der versicherte, sich persönlich darum zu kümmern. Gundelach indes blieb stur und hat deshalb eine Klage am Hals.

Doch sie wehrt sich jetzt. Der beauftragte Anwalt hat erkannt: Die Versprechungen Gundelachs und von Beusts gelten nicht für die neue Stiftung, da diese eine eigene Rechtsperson sei und Senatorin und Bürgermeister nur für die Behörde sprechen könnten. Deshalb wird jetzt tatsächlich vor dem Landgericht verhandelt. Wer wird gewinnen? "Wir", sagt Nümann. "Wir", sagt auch die Wissenschaftsbehörde.

Wie wäre es, den Sandkasten zu verlassen, Prozesskosten und Aufwand zu sparen und beides in das Gemeinwohl zu investieren? Vielleicht in Bildung und Forschung? Vielleicht gar durch eine Stiftung?