Die Geschichte der berittenen Polizei beginnt im Mittelalter: Um das Jahr 1250 oblag es Vögten, in dem ihnen zugewiesenen Gebiet für Recht und Ordnung zu sorgen.

Landreiter waren ihre Unterbeamten. Sie hatten die Aufgabe, den zunehmenden Handel der Kaufleute zu schützen.

Reichsgesetze führten dann um 1550 in Deutschland dazu, dass die Territorialfürsten eine Art von Landespolizei gründeten. Überliefert ist etwa die "Chur-Sächsische Straßenbereiter-Ordnung" aus dem Jahr 1555.

Im 18. Jahrhundert lag die Polizeigewalt weitgehend in den Händen des Militärs. Nach französischem Vorbild wurden Anfang des 19. Jahrhunderts Gendarmerien gegründet, um 1830 gab es in Preußen schon rund 2000 Gendarmen.

Berittene Polizisten waren das im Regelfall angesichts der schlechten Wegeverhältnisse. Die Anbindung ans Militär aber entfiel nicht völlig: Im Kriegsfall wurden berittene Gendarmen der Feldgendarmerie abgestellt.

Nach dem Krieg begann bundesweit der Neuaufbau von Reiterstaffeln. Während aber das Land Niedersachsen bis heute zwei Reiterstaffeln (Hannover und Braunschweig) hat, wurde die in Hamburg 1975 abgeschafft.

Die Begründung für die jetzt erfolgte Kehrtwende: "Die Polizeiführung hat den großen strategischen Wert und die hohe Mobilität von Polizeireitern wieder neu entdeckt."

In Niedersachsen endete am 30. Juni 1982 eine besondere Ära: Bis dahin hatte es neben den Reiterstaffeln auch noch einige berittene Polizisten auf Einzelposten gegeben.