In den Gefängnissen Hamburgs und im Maßregelvollzug sitzen 16 Männer, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nach zehnjähriger Sicherungsverwahrung freizulassen sind.

Im Dezember soll, sofern das Landgericht zustimmt, ein 60-Jähriger entlassen werden. Das Gericht hatte ihm 1993 "anhaltende Gefährlichkeit" attestiert.

Im Jahr 2011 müssten ein Betrüger, zwei Vergewaltiger und ein bereits wegen Mordes und Totschlags verurteilter Straftäter entlassen werden.

Im Jahr 2009 entschied der EGMR, dass Sicherungsverwahrung eine Strafe sei, die nicht rückwirkend verlängert werden darf, wie seit 1998 praktiziert. Demnach dürfen vor 1998 Verurteilte nach ihrer Haft nicht mehr als zehn Jahre "sicherungsverwahrt" werden. (HA)