Der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) ist eingerichtet worden, um der "Verwahrlosung öffentlicher und privater Flächen entgegenzuwirken". In Hamburg sind 78 Mitarbeiter des BOD damit beschäftigt, Störer daran zu hindern, das Sicherheitsgefühl und die Lebensqualität der Hamburger zu beeinträchtigen, wie es in der Eigendarstellung heißt.

Zu den Aufgaben der Mitarbeiter gehört es unter anderem, Verstöße gegen das Hundegesetz zu ahnden. Die BODler dürfen also Verwarngelder erteilen, wenn jemand die Leinenpflicht nicht einhält. In Parks achten sie darauf, dass niemand illegal seinen Müll ablädt. Sie verteilen Knöllchen an Falschparker oder bei Verstößen gegen das Taubenfütterungsverbot. Auch "Dauermusizieren" auf Plätzen dürfen sie stoppen.

Rechte wie Polizisten haben BODler allerdings nicht. Sie dürfen daher keinen unmittelbaren Zwang ausüben, sondern müssen im Zweifel die Beamten rufen. Bis zu deren Eintreffen dürfen sie aber den Beschuldigten mit Handschellen am Flüchten hindern sowie die Personalien feststellen. Verwarn- und Bußgelder einnehmen dürfen die Mitarbeiter aber nicht.