Justizbehörde: Für jeden Sicherungsverwahrten gibt es “maßgeschneiderten Plan“

Hamburg. 16 Straftäter sitzen in der JVA Fuhlsbüttel in Sicherungsverwahrung. Fünf von ihnen könnten nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bis Oktober 2011 auf freien Fuß kommen - der erste schon im Dezember. Wie werden die Schwerverbrecher auf ihre Entlassung vorbereitet?

Nach Angaben der Justizbehörde wird für jeden Sicherungsverwahrten ein "maßgeschneiderter Entlassungsplan" erarbeitet, der auf die "individuelle Bedarfslage" abgestimmt ist. Mitunter am schwierigsten gestalte sich das Finden einer geeigneten betreuten Wohneinrichtung und eines Arbeitsplatzes. Konkrete Maßnahmen - wie auch die Frage der therapeutischen Nachsorge - werden in jedem Einzelfall auf einer Fallkonferenz erörtert, an der Behörden, Ämter und eventuell auch die forensische Ambulanz beteiligt sind.

Vor ihrer Entlassung dürfen die Sicherungsverwahrten, begleitet zum Beispiel von Justizvollzugsbeamten, die JVA verlassen, so die Justizbehörde. So erledigen die Häftlinge Behördengänge, stellen sich in Wohneinrichtungen vor, lernen einzukaufen, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, mit dem Internet und der (für sie neuen) Euro-Währung umzugehen.

Schon in der Haft würden den Sicherungsverwahrten Behandlungsangebote gemacht - häufig begegneten sie ihnen jedoch kritisch, weil sie sich nach Verbüßen ihrer Freiheitsstrafe zu Unrecht inhaftiert fühlten, so die Behörde. Zudem bedeute die Entlassungsvorbereitung einen enormen Betreuungsaufwand. Grund: Soziale Kontakte außerhalb der Haft bestünden kaum noch oder gar nicht, durch die lange Haftzeit seien viele verunsichert und oft gesundheitlich angeschlagen.