Ein Kommentar von Philip Volkmann-Schluck

Die Akustik bereite Probleme, sagte der Senat, die Klimaanlage auch, außerdem müsse die Garderobe vergrößert werden und deshalb, bitteschön, solle die Bürgerschaft noch einmal mehr Geld für das Projekt bewilligen. Wer nun an die Elbphilharmonie denkt, liegt falsch: Es war 1958, als das extravagante Auditorium Maximum der Uni Hamburg statt fünf Millionen nun sechs Millionen DM kosten sollte. Eine Steigerung um 20 Prozent.

Bereits seit Jahrzehnten werden öffentliche Projekte teurer als vorher versprochen. Und doch sprengen aktuelle Fälle alte Dimensionen: Der ZOB Bergedorf, die Hafencity Universität, und - allen voran - die Elbphilharmonie zeigen, dass sich Preise mehr als verdoppeln. Was mit zunehmenden Erfahrungen besser werden müsste, stagniert zumindest gefühlt. Die Mahnungen des Rechnungshofes im Jahr 2010 sind nicht mehr als das Einmaleins für sorgfältige Bauherren, das schon immer gültig war.

Warum Politiker sich zu selten daran halten, zeigt ebenfalls der Fall Elbphilharmonie: Für Ole von Beust und Karin von Welck ist das Thema nach ihrem Rücktritt erledigt - und selbst im Amt haben sie keine persönlichen Rechnungen fürchten müssen. Doch Politiker in Regress nehmen zu können, würde zwar disziplinieren, ist aber kaum realistisch: Wer kann schon für Millionen bürgen?

Es fehlt, was jeder Bürger kennt, der über seine Verhältnisse gelebt hat: der Griff ins leere Portemonnaie. Daher brauchen auch öffentliche Projekte eine Kostenobergrenze. So absurd es klingt: Die erste Bau-Ruine in Hamburg wäre hässlich, hätte aber enormen erzieherischen Wert.