In der Schweiz gibt es eine ausgesprochene Kultur von Volksentscheiden. Schweizer können einen Volksentscheid über eine Gesetzesänderung verlangen, wenn 100 000 Unterschriften der etwa 2,4 Millionen Stimmberechtigten zusammenkommen. Daneben gibt es das "Referendumsrecht": Ist ein Teil der Schweizer mit einem Gesetz des Parlaments nicht einverstanden, müssen 50 000 Unterschriften gesammelt werden. Dann muss die Volksabstimmung (das "fakultative Referendum") folgen. Zur Annahme genügt die einfache Mehrheit.

Für Änderungen der Bundesverfassung gilt das "obligatorische Referendum": Die Volksabstimmung folgt auf jeden Fall. Es gilt das "doppelte Mehr": die Mehrheit der Stimmen und Kantone.