Die Gebührengegner verlassen sich nicht allein auf Protest: Der Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung (LEA) will eine Volksinitiative als ersten Schritt zu einem Volksentscheid starten. Dies gilt juristisch als schwierig, weil Abgaben laut Verfassung nicht Gegenstand einer Volksinitiative sein dürfen. "Die Kita-Gebühren sind aber keine Abgaben an die Stadt, sondern an die Kita-Träger", sagt LEA-Sprecherin Claudia Wackendorff. "Deshalb halten wir sie auch für angreifbar durch ein Volksbegehren."

Widersprüche gegen öffentliche Abgaben hätten laut Verwaltungsgerichtsordnung auch keine aufschiebende Wirkung. Bei Widersprüchen gegen die Kita-Gebührenerhöhung sei dies aber der Fall.