Überraschen durfte das Urteil des Bundesarbeitsgerichts niemanden mehr. Seit Jahren dulden Gerichte Spartengewerkschaften und ihre für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte oder Piloten ausgehandelten Tarifverträge. Der Grundsatz "ein Betrieb - ein Tarifvertrag" wurde in der Praxis also längst ausgehöhlt. Angespornt durch den höchstrichterlichen Spruch könnten sich nun allerdings zahllose Berufsgruppen in kleinen Gewerkschaften zusammenschließen, um für ihre Interessen zu kämpfen. Egoismus statt Solidarität würde in immer mehr Unternehmen einziehen. Der ohnehin vielerorts durch schlechter bezahlte Zeitarbeiter gestörte Betriebsfrieden geriete vollends in Gefahr.

Lokführer und Piloten haben es in der Vergangenheit vorgemacht, wie eine vergleichsweise kleine Personengruppe mit Streiks ganze Branchen lahmlegen kann. Die Nöte und Interessen der anderen Kollegen im gleichen Unternehmen spielten dabei keine Rolle. Jeder kämpft für sich. Die Ursprungsidee der Gewerkschaftsbewegung war eine andere.

Niemand will bestimmten Berufsgruppen untersagen, sich in einer Organisation zusammenzuschließen, um für die eigenen Interessen zu kämpfen. Und dennoch sollten die Tarifparteien und der Gesetzgeber klare Regeln aufstellen, die allzu chaotische Verhältnisse in Betrieben verhindern. So darf es auf keinen Fall sein, dass während eines gültigen Tarifvertrages Beschäftigte in einem Betrieb eine neue Gewerkschaft gründen und in den Streik treten. Ansonsten würden Tarifverträge, die den Betrieben Rechtssicherheit für einen bestimmten Zeitraum geben sollen, überflüssig.