Hamburger bezahlen für Schleswig-Holsteiner Nachbarn

Es sind oft die Grenzbereiche, an denen sich die Sinnhaftigkeit von Gesetzen beweist. Die Hamburger Rechtsprechung will, dass sogenannte Anliegerstraßen asphaltiert, verbreitert und mit Fußwegen ausgestattet werden. Oft gegen den Willen der Anlieger, aber dennoch mit deren Geld. Absurd wird es etwa in der kleinen Straße Am Ochsenzoll, die durch Hamburger und Schleswig-Holsteiner Gebiet verläuft. Bezahlen müssen die hanseatischen Anlieger, die nördlichen Nachbarn dagegen sind fein raus. Deren Anteil wiederum soll der Hamburger Steuerzahler übernehmen.

Warum er dies nicht generell tut, liegt an der inneren Logik des Bau- und Wegegesetzes. Danach muss der Anlieger für den Ausbau seiner Straße zahlen, da er sie fast ausschließlich selbst benutzt. Besondere Rechte, etwa ein Parkrecht, erhält er dadurch aber nicht. Es ließe sich also wunderbar darüber streiten, ob die Gemeinschaft deshalb nicht nur für Haupt-, sondern auch Anliegerstraßen zuständig sein sollte. Sie zahlt schließlich Steuern, genauso wie sie das für den Bau von Kanalisation und Wasserleitungen tut.

Bleibt man aber streng bei der Anlieger-Logik, dürfte an der kleinen Grenzstraße kein Bagger auf Staatskosten anrollen. Gebaut werden dürfte nur dann, wenn die Schleswig-Holsteiner sich beteiligen. Und so müsste sich der Hamburger Steuerzahler zu Recht fragen, warum er den Ausbau von Teilen einer Straße bezahlen sollte, die gar nicht auf seinem Gebiet liegen. Träte das ein, würde sich die Forderung des Rechnungshofes, jene Anliegerbeiträge einzutreiben, ins Gegenteil verkehren.

Das Beispiel Am Ochsenzoll zeigt auch, dass die Anwohner gleich doppelt von einem Ausbau gestraft wären. Autofahrer nutzen ihre Anliegerstraße gern als Schleichweg. Sie müssten am Ende mehrere Tausend Euro dafür berappen, dass noch mehr Autos noch schneller durch ihre Straße führen. Wenn die Stadt den nicht immer gewünschten Ausbau schon vorantreibt, sollte sie zumindest darauf achten, wo er denn sinnvoll ist.