Ein Lehrer hatte über Monate wiederholt Sex mit einer Schülerin. Die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger fordern eine Bewährungsstrafe.

Hamburg. Wegen Sex mit einer 14-jährigen Schülerin soll ein Lehrer nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe verbüßen. Die Anklage plädierte gestern vor dem Landgericht auf 18 Monate Haft. Die Strafe für den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen könne aber zur Bewährung ausgesetzt werden.

Täter und Opfer waren sich 2010 über Facebook nähergekommen. Im Februar vergangenen Jahres sollen sich die beiden auch körperlich angenähert haben. Er mietete sogar eine Ferienwohnung, in der sie Sex gehabt hätten, sagte das Mädchen der Polizei. Auch im Auto im Parkhaus oder im Bett des Sohnes sollen die beiden demnach miteinander geschlafen haben. Ermittler fanden DNA-Spuren des Mädchens und des Mannes im Auto.

Zwar habe es sich bei der Affäre um eine Liebesbeziehung gehandelt, die von beiden Seiten ehrlich gemeint war, sagte der Staatsanwalt. Aber der Angeklagte sei ein erfahrener Lehrer gewesen, der sogar schon zum Oberstudienrat aufgestiegen war. Zudem habe er die Beziehung auch nach der Anzeige durch die Mutter und Schwester des Mädchens weitergeführt.

Sein Verteidiger plädierte auf elf Monate Haft, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden sollten.

Das Urteil soll morgen gesprochen werden.