Liebesbeziehung zu einer 14-Jährigen kam heraus, als ihre Eltern E-Mails entdeckten. Dennoch traf sich der Pädagoge weiter mit ihr.

Hamburg. Fast ein Jahr lang trafen sie sich immer wieder außerhalb der Schule, auch im Auto des Mathelehrers. Doch die sexuellen Kontakte zwischen einem 46 Jahre alten Pädagogen und seiner 14 Jahre alten Schülerin vom Albrecht-Thaer-Gymnasium in Stellingen blieben offenbar lange ein Geheimnis der beiden. Erst als die Familie Zugriff auf das E-Mail-Konto des Mädchens bekam, sollen die Eltern vor einigen Monaten nach Abendblatt-Information schnell stutzig geworden sein und entsprechende Schlussfolgerungen gezogen haben. Sie informierten die Schule und Behörde, der Oberstudienrat Peter M. wurde im August suspendiert - und traf sich dennoch bis November weiter mit der 14-Jährigen.

Nun ist gegen ihn Anklage erhoben worden, Anfang April soll der Fall voraussichtlich vor dem Landgericht verhandelt werden, seit Ende November 2011 sitzt er laut Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft. "Ihm wird sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen", bestätigte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers gestern dem Abendblatt. "Er hat zu dem Tatvorwurf bislang keine Angaben gemacht."

Zwischen Februar und November 2011 soll der Mathematiklehrer zwölfmal das heute 15-jährige Mädchen sexuell missbraucht haben - immer außerhalb des Schulgeländes und an unterschiedlichen Örtlichkeiten. Anhaltspunkte für Gewalt gibt es laut Staatsanwaltschaft nicht. Bei einer Verurteilung drohen Peter M. drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe - pro Missbrauchsfall. Zu den Vorwürfen wollte die Schulleitung des Gymnasiums gestern bis zur rechtlichen Klärung keine Stellungnahme abgeben. Sie bestätigte allerdings, dass der beschuldigte Lehrer seit Beginn des Schuljahres nicht mehr an der Schule unterrichtet. "Sobald ein solcher Verdacht besteht, informieren wir die Staatsanwaltschaft und nehmen die betroffene Lehrkraft aus der Schule, um die Kinder zu schützen", bestätigte auch der Sprecher der Schulbehörde, Peter Albrecht.

Auch nach Einschätzung der Behörde habe es sich um eine einvernehmliche Beziehung zwischen Schülerin und Lehrer gehandelt, allerdings stelle ein solches Verhalten gegenüber jugendlichen Schülern auch eine Art Gewalt da. Tatsächlich sieht der Paragraf 174 des Strafgesetzbuches sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen, wenn "sexuelle Handlungen" an unter 16-Jährigen verübt werden, die zur "Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut sind" - auch wenn beide Beteiligten damit einverstanden sind oder sogar eine Liebesbeziehung miteinander haben. Doch solche Fälle von sexuellem Missbrauch seien relativ selten in Hamburg, sagt Behördensprecher Albrecht. "Uns werden maximal ein bis zwei Vorfälle im Jahr bekannt - wie hoch die Dunkelziffer ist, wissen wir aber natürlich nicht", so Albrecht.

Während bei solchen Fällen der Lehrer meist suspendiert wird, biete die Behörde den betroffenen Schülern und Eltern mit einem Kriseninterventionsteam Gespräche und Beratung an. In der Regel blieben die Jugendlichen dann an der Schule - so auch in diesem Fall. Ob tatsächlich sexueller Missbrauch vorliegt, müsse zudem das Gericht klären. Und dort wird in der Regel sehr genau unterschieden: So machte vor wenigen Tagen erst der Fall eines 32 Jahre alten Lehrers Schlagzeilen, der mehrmals mit einer 14 Jahre alten Schülerin geschlafen hatte.

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs wieder aufgehoben. Begründung: Das Mädchen sei ihm nicht im Sinne des Gesetzes zur Erziehung anvertraut worden, er sei lediglich gelegentlich dessen Vertretungslehrer gewesen.