Zuständig für die Fertigstellung der Straßen sind die jeweiligen Bezirksämter. Dort wird entschieden, welche Straßen "endgültig hergestellt" werden müssen. Für die Planung gelten Prioritätslisten, nach denen die Bauarbeiten abgearbeitet werden. Grundlage dafür sind Kriterien, unter anderem die Wirtschaftlichkeit, die Verkehrssicherheit oder die Verbesserung der Entwässerung. Der Senat fordert zudem die Bezirke dazu auf, Bürgerinnen und Bürger mit in die Planung einzubeziehen.