Ein Stapel Holz, Streichhölzer, ein paar Funken, und das Osterfeuer brennt. Was so einfach klingt, ist in Wirklichkeit komplizierter. Mindestens 100 Meter von Gebäuden muss das Feuer entfernt sein. Stroh- und Reetdachhäuser sowie Straßen und Bahnlinien dürfen nicht näher als 200 Meter dran sein.

Genehmigungen für Osterfeuer auf öffentlichem Grund vergibt der Bezirk, ansonsten bedarf es einer Genehmigung des Grundeigentümers.

Höchstens fünf Meter hoch und acht Meter breit darf der Holzstapel sein. Die Belästigung durch zu starken Funkenflug oder Rauchentwicklung sollte vermieden werden.