Der Eingabenausschuss begründet die Hängepartie im Fall der Sarkissians mit fehlender Zuständigkeit. "Wir wollen, können aber nicht", hieß es, denn mit dem Asylantrag sei die Familie in die Quotenregelung der Länder und damit in die Zuständigkeit Nordrhein-Westfalens gelangt.

Um hierbleiben zu können, müsse sich die Familie zunächst in Nordrhein-Westfalen von der dortigen Residenzpflicht während des Asylverfahrens befreien lassen. In einem zweiten Schritt müsste die "Umverteilung" des Verfahrens von NRW nach Hamburg beantragt werden.

Ob Hamburg - und damit der Eingabenausschuss der Bürgerschaft - wieder zuständig wird, hängt vom Ermessen beider Ausländerbehörden ab. Als Voraussetzung werde nun von der Familie erwartet, dass sie offen mit ihrer Identität umgeht und mit der Behörde kooperiert.