Zum 1. September 2011 trat das HVV-Alkoholverbot in Kraft. Nach einer einmonatigen Übergangsphase droht seit dem 1. Oktober 2011 bei Verstößen gegen das Verbot eine sogenannte Vertragsstrafe in Höhe von 40 Euro.

Etwa 88 000 Euro hat der HVV nach eigenen Angaben bis Ende Januar 2012 von Alkoholsündern in seinen Bussen und Bahnen eingefordert.

Rund 2200 Strafgelder sind also fällig gewesen. In 2950 Fällen haben die Kontrolleure eine mündliche Verwarnung ohne Strafe ausgesprochen.

Die Kontrolleure des HVV dürfen von Alkoholsündern die Personalien aufnehmen - ebenso wie von Schwarzfahrern. Menschen, die sich nicht ausweisen können, dürfen von den Kontrolleuren festgehalten werden, bis die Polizei erscheint.