An vier Sparkassen in Schleswig-Holstein ist die Haspa bereits beteiligt, bei zwei Instituten gibt es Verhandlungen über einen Einstieg, und mindestens eine weitere Sparkasse hat in Hamburg bereits deutliches Interesse daran bekundet. Das macht immerhin sieben von derzeit 14 Sparkassen im nördlichen Nachbar-Bundesland. Vor diesem Hintergrund kann man sich gut vorstellen, dass mancher im Sparkassenlager nun zumindest insgeheim erfreut darüber ist, wenn das Bundeskartellamt eine derartige Partnerschaft jetzt untersagt.

Ob eine solche Haltung vernünftig ist, kann allerdings bezweifelt werden. Denn ganz offensichtlich kommt es bei den schleswig-holsteinischen Sparkassen immer wieder zu Schwächeanfällen - so wie kürzlich in Bredstedt. Und es ist bereits absehbar, dass der Gegenwind noch stärker wird; dafür sorgen schon neue Anforderungen aus Brüssel. Wenn in Notfällen ein finanzstarker Partner aus dem eigenen Lager bereitsteht, ist das eine gute Lösung.

Doch die Haspa muss sich fragen, ob sie sich im Hinblick auf die angestrebte Beteiligung an der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg geschickt verhalten hat. Es scheint, als seien die Hamburger wieder einmal zu selbstbewusst aufgetreten. War es wirklich nötig, ausgerechnet im Fall einer kerngesunden Sparkasse eine Beteiligung von 25,1 Prozent - die maßgebliche Mitsprachemöglichkeiten gewährt - zu beantragen?

Vielleicht lässt sich dieser Fehler noch korrigieren. Wenn aber bei der Landtagswahl in Kiel im Mai die SPD gewinnt, kann es zu spät sein - sie ist gegen solche Beteiligungen.