Ein Bezirksamtsleiter wird von der Bezirksversammlung für sechs Jahre gewählt und zusätzlich vom Senat ernannt. Innerhalb dieser Zeit kann er abgewählt werden, wenn ein Gegenkandidat die Mehrheit der Versammlung bekommt. Er ist als Verwaltungschef der Stadt und als Vertreter vor dem Senat für den Bezirk zuständig. Es ist kein politisches Amt. In Hamburg gibt es sieben Bezirke und somit sieben Bezirksamtsleiter.