Abgetrennte Räume vorgeschrieben. Karlsruhe kippt Hamburger Nichtrauchergesetz

Hamburg. In Hamburger Restaurants darf ab sofort wieder geraucht werden. Voraussetzung ist, dass die Gaststätten über einen abgetrennten Raucherraum verfügen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Richter erklärten eine Bestimmung des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes für verfassungswidrig, wonach reine Schankwirtschaften Raucherräume einrichten durften, Speisegaststätten hingegen nicht. Dies verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, so das Gericht. Es mache gesundheitlich keinen Unterschied, ob man Tabakrauch beim Essen oder Trinken aufnehme.

Das Urteil der höchsten deutschen Richter, dem die Klage der Altenwerder Gastronomin Bärbel Uliczka vor dem Verwaltungsgericht Hamburg zugrunde lag, hat jetzt so lange Bestand, bis die Bürgerschaft eine Neuregelung des Gesetzes beschließt. Die Verwaltungsrichter waren bereits im August 2011 zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gesetz in Teilen verfassungswidrig sei.

Noch ist unklar, wie eine künftige Regelung in Hamburg aussehen wird. "Die Bürgerschaft könnte dem Beschluss des Gerichts folgen, aber ebenso auch ein absolutes Rauchverbot für alle gastronomischen Betriebe inklusive der Schankwirtschaften beschließen", sagte Judith Blohm, Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts, dem Abendblatt.

Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) kündigte an: "Wir werden den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts exakt umsetzen und ein Passivraucherschutzgesetz schaffen, das konsequenten Gesundheitsschutz und die Anforderungen an eine Gleichbehandlung der Gastronomie in Einklang bringt."

Für ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie sprach sich gestern nur die GAL aus: "Das wäre die beste und sauberste Lösung für Hamburg", sagte Gesundheitsexpertin Heidrun Schmitt. Die SPD bezeichnete die Entscheidung aus Karlsruhe als "schallende Ohrfeige für die damaligen Regierungsfraktionen von CDU und GAL: "Wir haben bereits damals auf die rechtlichen Risiken des faulen politischen Kompromisses der Koalitionäre von CDU und GAL hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat genau das aufgespießt", sagte SPD-Fraktionsvize Martin Schäfer. Aus der CDU hieß es: "Als freiheitsliebende Partei begrüßen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Durch diese wird den Gastronomen mehr Entscheidungsfreiheit eingeräumt", sagte Viviane Spethmann, rechtspolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

Das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz war im Dezember 2009 von der Bürgerschaft verabschiedet worden. Es galt seit Januar 2010.

Die Klägerin Bärbel Uliczka sprach gegenüber dem Abendblatt von einem "großartigen Tag". Die 60-Jährige betreibt den Autohof Altenwerder mit dem "Trucker Treff". Weil viele Lkw-Fahrer Raucher sind, hatte Uliczka beantragt, für sie einen abgetrennten Raum einrichten zu dürfen. Dies hatte die Stadt abgelehnt. Gestern freute sich die Wirtin: "Jetzt können meine Gäste wieder ihre Zigarette genießen."