In Schleswig-Holstein gilt in Restaurants folgende Ausnahme: In gesonderten Nebenräumen, die nur für volljährige Gäste zugänglich sind, ist Rauchen erlaubt. Ebenso in Zelten auf Traditions- und Festveranstaltungen sowie in Kneipen, deren Fläche weniger als 75 Quadratmeter beträgt. Bedingung: Es wird kein Essen serviert, und nur Volljährige haben Zutritt.

In Niedersachsen darf ebenfalls in Kneipen und in durch Wand und Tür vom Restaurant getrennten Nebenräumen geraucht werden. Der jeweilige Raucherraum muss allerdings speziell als solcher ausgewiesen sein. Für Festzelte gibt es keine Sonderreglung - auch nicht auf Zeit. Ein Raucherbereich kann jedoch durch Zeltplanen abgegrenzt sein.