Finanzminister nimmt das Geld der Versicherten ins Visier

Man könnte es Ulla Schmidts Rache nennen. So weit reicht der Arm der ehemaligen Gesundheitsministerin, dass noch Jahre nach ihrem Wirken die Wirkung der zahllosen Reformen für politische Aufregung und nackte Angst bei den gesetzlichen Krankenkassen sorgt. Und: Husten die Kassen, müssen die Versicherten eine Erkältung fürchten.

Denn SPD-Ministerin Schmidt wollte die Kassen knebeln und im Verbund mit der Union ein System durchsetzen, das mit Recht "Staats-Sozialismus" genannt werden darf. Seit knapp drei Jahren fließen die Beiträge von allen gesetzlich Krankenversicherten in einen Gesundheitsfonds. Von dort erhalten die Kassen Geld, um die Arzt-, Krankenhaus- und Pillenrechnungen der Patienten zu bezahlen. Die Höhe des einheitlichen Krankenkassenbeitrages von derzeit 15,5 Prozent vom Bruttogehalt legt die Bundesregierung per Rechtsverordnung fest. Der Staat gibt - und der Staat nimmt.

Nach diesem Prinzip wirft Finanzminister Wolfgang Schäuble ein Auge auf die prallen Kassen der Kassen. Zwei Milliarden Euro will er von den Reserven in den allgemeinen Haushaltstopf umlenken. Das ist unverschämt, denn es ist das Geld der Versicherten. Andererseits muss Schäuble Haushaltslöcher stopfen, für die alle Bürger sowieso geradestehen.

Dieses alte Prinzip "linke Tasche - rechte Tasche" wäre also nicht weiter schlimm im allgemeinen Steuer- und Abgabenwirrwarr. Doch mit seinem jährlichen Milliardenzuschuss sichert der Bund, dass weiterhin Ehegatten und Kinder kostenlos mitversichert werden können. Das ist das Soziale an der Marktwirtschaft - eine Säule unseres Selbstverständnisses.

Also warum nicht gleich radikal denken im Gesundheitswesen? Wenn schon staatliche Lenkung, dann richtig: Runter mit dem Einheitsbeitrag für die Krankenversicherung. Selbst ein paar Zehntelprozentpunkte lassen Arbeitnehmern und Unternehmern ein paar Euro mehr am Ende des Monats. Nur: Wer den Irrsinn von Beiträgen, Zusatzprämien und Sozialausgleich abschaffen will, der gibt den Krankenkassen das Recht zurück, die Beitragshöhe selbst zu bestimmen.