Hier zu viel und dort zu wenig - die Chancen und Grenzen müssen neu bestimmt werden

Manchmal geht Sprache nicht nur in die Ohren, sondern vermag auch Augen zu öffnen. Man muss nur einige Begriffe auf sich wirken lassen. Jugendschutz beispielsweise nennt man Bestimmungen, die die Jugend von den Lastern der Erwachsenen fernhalten sollen, ein Kopfschutz soll das Haupt vor Schäden behüten. Doch wen oder was schützt eigentlich der Datenschutz ? Die Daten?

Natürlich ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein hohes wie schützenswertes Gut. Doch mehr und mehr drängte sich in den vergangenen Monaten der Eindruck auf, dass in Ämtern und Behörden des Guten etwas zu viel getan wurde. Zumindest gilt der Datenschutz als eine Begründung, warum Ermittler und Vormunde dramatische, ja tödliche Fehler gemacht haben.

Die mordende Terrorbande Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) konnte vielleicht auch deshalb so lange unentdeckt bleiben, weil der Datenschutz ihre braune Vorgeschichte verwischte. Jüngst beklagte der Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm, dass seine Behörde mögliche Versäumnisse im Rechtsterrorismus nicht vollständig aufarbeiten könne, weil personenbezogene Akten im Regelfall nach fünf Jahren zu vernichten seien.

Auch in der Hansestadt könnte der Datenschutz nun die Falschen beschützt haben: Das Jugendamt gab das kleine Pflegekind Chantal zu Eltern, die drogenabhängig waren, in eine Familie, in der der Vater zuvor eine Haftstraße verbüßt hatte. Auch hier war es der Datenschutz, der die Weitergabe dieser Informationen verhindert hatte.

Natürlich ist es ein Leichtes, persönliches Fehlverhalten auf gesetzliche Bestimmungen abzuwälzen - und da kommt Ämtern, Ermittlern oder Politikern der Datenschutz ganz gelegen. Und natürlich ist er nicht verantwortlich für den Tod von Chantal oder die Mordserie der Nazis. Aber doch muss die Frage diskutiert werden, ob die gesetzlichen Bestimmungen zu streng gefasst sind. Es gehört zur Klage fast jedes Ermittlers bei Mordfällen, dass die Grenzen zwischen Datenschutz und Täterschutz fließend sind. Höchste Zeit also, die Grenzen auszuloten und gegebenenfalls neu zu ziehen. Der Satz des SPD-Fraktionschefs Andreas Dressel, "Kinderschutz geht vor Datenschutz" mag populistisch klingen. Und doch ist er wahr.

Als Mitglied der Gesetzgebung kann er seinen Worten Taten folgen lassen. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat gerade vorgemacht, dass die Sorgen von Datenschützern nicht die Richtlinien der Politik bestimmen müssen: Gestern kündigte die niedersächsische Polizei an, die umstrittene Facebook-Fahndung wieder aufzunehmen. In dem sozialen Netzwerk hatten die Ermittler Zeugenaufrufe online gestellt und damit beachtliche Erfolge erzielt - bis sich Datenschützer daran stießen.

Nun ist es Aufgabe der Datenschützer, ihre mahnende Stimme zu erheben. Man erinnere sich: Es ist eine Generation her, da waren die Volkszählung und die informationelle Selbstbestimmung eine Hauptsorge der Deutschen. 1983 fürchtete halb Deutschland "1984" - die Verwirklichung der orwellschen Negativutopie zwischen Rhein und Elbe, den Überwachungsstaat, der seine Bürger gläsern macht.

Dieser Generation Misstrauen folgte die Generation Leichtsinn. Gerade viele junge Deutsche gehen heute mit ihren persönlichen Daten geradezu fahrlässig um. Was der Staat vor 30 Jahren in der Volkszählung niemals zu fragen gewagt hätte, geben viele heute freiwillig preis - auf eigenen Internetseiten oder in sozialen Netzwerken wie Facebook. In diesem Dilemma steckt der Datenschutz - das Informationszeitalter definiert Ansprüche und Grenzen, Möglichkeiten und Gefahren jeden Tag neu. Diese Debatte gilt es endlich zu führen.