Ein Denkmal ist laut Denkmalschutz ein unbewegliches Objekt, "dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt".

Nicht um Schönheit oder Größe geht es, sondern um seine geschichtliche, wissenschaftliche oder künstlerische Bedeutung oder um die Bewahrung eines Stadtbildes.

Denkmäler in Hamburg: Rund 4900 Hamburger Denkmäler sind als solche vom Denkmalschutz anerkannt und auf der "Liste der erkannten Denkmäler" verzeichnet.

Etwa 1900 von ihnen stehen auf der "Denkmalliste" und sind vom Gesetz geschützt. Die anderen gelten lediglich als "schutzwürdig".

Erst in einem aufwendigen Verfahren können sie einzeln unter Schutz gestellt werden. Zwar sollen auch hier alle Änderungen mit dem Denkmalschutz abgesprochen werden, doch obwohl das Denkmalschutzamt die Eigentümer anschreibt, gibt es noch einige, die von dem Status ihres Hauses nichts wissen.

"Ipsa lege"-Prinzip: Demnach ist ein Denkmal "durch das Gesetz selbst" automatisch geschützt. In den meisten anderen Bundesländern gilt das schon. In Hamburg stünden dann alle auf der Liste der "erkannten" Denkmäler verzeichneten Objekte gesetzlich unter Schutz. Die SPD hat die Einführung des Prinzips in ihr Regierungsprogramm aufgenommen.