Die Diskussion über die Videoüberwachung erreichte im März 2006 einen vorläufigen Höhepunkt, als die Polizei zwölf Überwachungskameras auf der Reeperbahn installierte. Eine Wirksamkeitsanalyse belegte, dass die Kriminalitätsrate nicht gesunken, sondern sogar um 32 Prozent gestiegen ist.

Um Straftaten zu verhüten, waren 2007 am Hansaplatz in St. Georg fünf Kameras in Betrieb genommen worden. Im Zuge der Umgestaltung des Platzes sind sie aber bereits Ende 2009 wieder deaktiviert worden.

Durch die Änderung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes im September 2010 sind die Voraussetzungen für eine Videoüberwachung in öffentlichen Einrichtungen deutlich verschärft worden. Bis dahin war Hamburg neben Thüringen das einzige Bundesland, in dem die Überwachung öffentlicher Plätze noch nicht klar reglementiert war.