Wer einen Makler bestellt, sollte ihn auch bezahlen

Um den Ärger über die Berufsgruppe der Makler zu erklären, genügen einfache Vergleiche. Würde ein Kunde in einem Kaufhaus eine Kaffeemaschine kaufen, wenn dort auf den Preis noch zehn Prozent für Beratung und Lagerhaltung aufgeschlagen werden? Nein, würde er nicht, denn das ist im Preis inbegriffen. Würde er ein Auto leasen, wenn der Händler noch zwei Monatsraten zusätzlich verlangt, dafür, dass er das Auto überhaupt haben darf? Auch absurd.

Dennoch zahlt Schätzungen zufolge jeder Dritte, der in Hamburg eine Wohnung anmietet, dafür eine Maklercourtage, nicht selten sind das zwei- bis dreitausend Euro. Die dem zugrunde liegende Leistung erschöpft sich oft im Schalten einer Anzeige, einem Besichtigungstermin und etwas Papierkram. Das nennt man Wucher.

Es gehört zwar zu den Grundpfeilern unseres Wirtschaftssystems, dass sich aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage Kapital schlagen lässt, ebenso wie man damit auch Geld verlieren kann. Darum kosten 100 Quadratmeter Wohnraum in Ottensen halt doppelt so viel wie in Ochsenwerder und 60 Quadratmeter in der Sternschanze dreimal so viel wie in Steilshoop.

Aber dass Wohnungsbesitzer darüber hinaus Makler einschalten und deren Rechnungen auch noch vom Mieter begleichen lassen, ist eine Frechheit, die zudem eine soziale Auslese fördert. Wer nicht mal eben einige Hunderter oder Tausender übrig hat, muss nehmen, was an Wohnraum übrig bleibt - wenn denn etwas übrig bleibt. Und da in Hamburg bekanntlich seit Jahren die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot deutlich übersteigt, können Vermieter und Makler die Wohnungssuchenden Hand in Hand ausnutzen.

Dass die regierende SPD dagegen vorgehen will, ist gut und insofern konsequent, als sie die Behebung des Wohnungsproblems ganz oben auf ihre Fahnen geschrieben hat. Allerdings verlässt sie auf halbem Weg der Mut: Warum sollen Mieter und Vermieter sich die Maklercourtage teilen? Es steht ja sowohl den Anbietern als auch den Wohnungssuchenden frei, einen professionellen Vermittler einzuschalten. Aber dabei muss immer gelten: Wer eine Leistung bestellt, muss sie auch bezahlen.