Hamburgs Bürger müssen ihren Hund im Hunderegister anmelden, mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Sie sind zur Kotbeseitigung verpflichtet.

Gefährliche Hunde sind Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Mischlinge mit diesen Rassen. Sie dürfen nur angeleint und mit Maulkorb in die Öffentlichkeit, sofern sie einen Wesenstest (Kosten etwa 600 Euro) bestehen. Der Halter muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Vermieter und Nachbarn müssen einverstanden sein. Der Halter muss in seiner Wohnung einen abschließbaren Raum zur Verfügung haben, um den Hund vor Besuchern wegsperren zu können.

Kategorie-III-Hunde (etwa Bullmastiff, Dogue de Bordeaux, Rottweiler) und Mischlinge dieser Rassen gelten ebenfalls als gefährlich. Sie dürfen aber nach einem bestandenen Wesenstest als "normal" behandelt werden.

114 Auslaufzonen stehen in Hamburg allen Hunden (bis auf die gefährlichen) zur Verfügung. Die Zonen müssen gekennzeichnet und für die Halter innerhalb von zwei Kilometern erreichbar sein. Auf allen anderen öffentlichen Flächen gilt die Anleinpflicht.

Mit einem Hundeführerschein (30 bis 60 Euro Gebühr) können Besitzer ihren Hund auf zusätzlichen öffentlichen Wegen und Grünanlagen der Bezirke Altona, Bergedorf, Eimsbüttel und Mitte frei laufen lassen. In Harburg, Wandsbek und Teilen des Bezirkes Nord sind alle öffentlichen Grünanlagen für geprüfte Hunde frei.

Der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) überwacht die Regeln. Ein unerlaubterweise nicht angeleinter Hund kostet ein Bußgeld ab 35 Euro.