Tagesmütter und -väter in Hamburg müssen sich mit Kursen qualifizieren und eine Pflegeerlaubnis beantragen. Dazu gibt es ein umfassendes Qualifizierungsprogramm. Je nach Qualifikationsstufe werden die Tagespflegepersonen bezahlt. Wer eine pädagogische Berufsausbildung hat, kann mit der höchsten Stufe 3 entlohnt werden, die am 1. Februar 2011 eingeführt wurde. Nach wie vor handelt es sich bei der Tagespflege nicht um einen anerkannten Beruf.

Für Großtagespflegestellen (Zusammenschlüsse von mindestens drei Personen) wurde ebenfalls zum 1. Februar 2011 ein Mietkostenzuschuss eingeführt, wenn für die Betreuung Extraräume angemietet werden. Kritik gibt es vom Verein Hamburger Tagesmütter und -väter daran, dass diese Regelung nicht für Zweierzusammenschlüsse gilt. Die Anforderungen, zum Beispiel an Rettungswege, Schallschutz etc., sind deutlich gestiegen.

Eine neue Steuerregelung hat 2009 dazu geführt, dass viele Tagesmütter seither deutlich mehr Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge bezahlen und entsprechend weniger verdienen. Die Zahl der Tagesmütter, die in Hamburg 14,5 Prozent aller Kinder im Krippenalter betreuen, ist rückläufig.