Ein guter Rat von Alexander Schuller

Gestern Abend in Wandsbek: Bremsen quietschen, Hupen ertönt, ein Radfahrer schüttelt im Davonfahren wütend die Faust, der Autofahrer pöbelt ihm hinterher. Auf den ersten Blick hat er recht, der Radler - denn der Fastzusammenstoß geschah auf einem Zebrastreifen. Und der gilt ja im öffentlichen Verkehrsraum als Schutzzone für die unmotorisierten Verkehrsteilnehmer als Freiraum.

Wenn nach einer aktuellen Umfrage des Onlineportals "autoscout24" 61 Prozent der deutschen Autofahrer der Meinung sind, dass sie für Radfahrer vorm Zebrastreifen bremsen müssen, dann glauben sicherlich mindestens ebenso viele Radler, dass die Autofahrer dies auch tun werden. Aber das müssten sie gar nicht, sondern nur dann, wenn der Radfahrer gemäß § 26 Abs. 1 StVO sein Fahrrad über den Zebrastreifen schiebt - was im Straßenverkehr jedoch so gut wie niemals geschieht. Ein gut gemeinter Rat an die Autofahrer: Lassen Sie's nicht drauf ankommen. Bremsen Sie, denn die Gesundheit anderer ist doch ein höheres Gut als die eigene Vorfahrt.