Bürgerschaft will mehr Raum für Kompromisse auf Bezirksebene beschließen

Volksabstimmungen gibt es in Hamburg seit 1998 auf Bezirksebene, seit 2004 auch auf Landesebene. Beide Gesetzesänderungen wurden vom bundesweit agierenden Verein Mehr Demokratie per Volksinitiative herbeigeführt. Auf Bezirksebene spricht man von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, auf Landesebene von Volksbegehren und Volksentscheiden.

Bei der ersten Stufe der Bürgerbeteiligung, dem Begehren, geht es darum, eine bestimmte Mindestzahl von Unterschriften für sein Ziel zu sammeln. Auf Bezirksebene sind das drei Prozent der Wahlberechtigten. Die Initiatoren haben fürs Sammeln sechs Monate Zeit.

In Altona müssen zum Beispiel rund 5500 Unterschriften erbracht werden. Kommen sie zusammen, sind die Folgen weitreichend. Die Bezirksversammlung, also die gewählte Volksvertretung, darf in dem strittigen Punkt keine Entscheidungen mehr fällen. Zudem muss der Bürgerentscheid durchgeführt werden, also die Abstimmung aller Wahlberechtigten über das Anliegen der Initiatoren. Die Kosten von Begehren und Entscheid sind erheblich: Für den Streitfall Isebek-Bebauung wird mit 250 000 Euro gerechnet.

In den meisten Fällen kommt es allerdings nicht zu diesem Bürgerentscheid. 75 Bürgerbegehren gab es seit 1998, aber nur sieben Entscheide. Einige Begehren werden zurückgezogen, andere erledigen sich dadurch, dass die Bezirksversammlungen deren Ziele übernehmen, noch wieder andere münden in einen Kompromiss.

Bei den Volksvertretern sind Bürger- und Volksentscheide nicht populär. Der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft will sich demnächst mit einer Änderung auf Bezirksebene beschäftigen. Dabei geht es darum, mehr Raum für Kompromisse zu geben. An deutliche Einschnitte traut man sich nicht heran - auch aus Angst, sich dem Vorwurf auszusetzen, Mitwirkungsrechte der Bürger beschneiden zu wollen.