Mit Lockangeboten wie 3,99 Prozent für einen Ratenkredit dürfen Banken ab sofort nicht mehr werben. Denn kaum ein Kunde kann sich zu diesen Konditionen in der Praxis tatsächlich Geld leihen.

Endlich wird der Verbraucher besser geschützt: Geworben werden darf nur noch mit Zinsangaben, die mindestens zwei Drittel aller Kunden auch erhalten. Denn es ist eine glatte Täuschung, wenn dem Verbraucher die Erfüllung von Konsumwünschen zu unrealistischen Konditionen versprochen wird. Außerdem fördern die Banken so die zunehmende Überschuldung der Haushalte. Wer sich von niedrigen Zinsen angesprochen fühlt, dem fehlt möglicherweise in der Filiale die Kraft, Nein zu sagen, wenn der Zins dann doppelt so hoch wie in der Werbung ausfällt.

Deutschland hat mit der Zweidrittelregelung den Banken konkrete Vorgaben gemacht, die über die Vorgaben der EU hinausgehen. Das ist ein neuer Akzent. Die Banken sollten das als Chance zum Vertrauensgewinn sehen und nicht versuchen, mit allerlei Tricks die neue Regelung zu umgehen. Denn niemandem ist geholfen, wenn Schuldenmachen verführerisch günstig erscheint.

Die Verbraucher müssen jetzt ihre neuen Rechte auch nutzen. Nur wer die mehrseitige Verbraucherinformation über die Konditionen und die Folgen eines Kreditvertrags aufmerksam liest, kann verschiedene Angebote vergleichen. Auch wenn Lockangebote verboten sind, ersetzt das nicht den Vergleich der Konditionen. Wenn schon Schulden machen, dann beim günstigsten Anbieter.