Ist das Grillen in Hamburgs öffentlichen Anlagen erlaubt oder verboten? Die Antwort auf diese Frage scheint nicht klar zu sein. Im Folgenden zwei Ansichten:

"Verboten ist das Grillen generell nicht", sagt Sorina Weiland, Pressesprecherin des Bezirks Mitte. Denn, so Weiland weiter, in der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sei das Brutzeln nicht ausdrücklich untersagt - und somit im Allgemeinen erlaubt.

Eine andere Meinung hat Wolfgang Kopitzsch, Bezirksamtsleiter in Nord: "Meiner Kenntnis nach ist es in Hamburg auf öffentlichem Grund verboten zu grillen. Jedenfalls", so Kopitzsch, "ist bei uns im Bezirk Nord das Grillen nur in den eigens mit Schildern ausgewiesenen Flächen gestattet." Wer außerhalb dieser beschilderten Areale beim Brutzeln erwischt werde, werde erst freundlich "verscheucht", müsse jedoch bei hartnäckigem Widerstand auch mit einem Bußgeld rechnen.