357 Reinigungskräfte aus dem ehemaligen Landesbetrieb Krankenhäuser dürfen jetzt in den öffentlichen Dienst zurückkehren.

Hamburg. Triumph für die 357 ehemaligen Reinigungskräfte des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK): Sie haben Anspruch auf Rückkehr in den Staatsdienst. Ein Recht, das allen anderen Mitarbeitern des 2007 privatisierten LBK zustand. Das Bundesverfassungsgericht entschied gestern, dass die Stadt die Reinigungskräfte verfassungswidrig benachteiligt habe. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, bis Ende 2010 eine gesetzliche Neuregelung zu treffen. Nach Auskunft von Volker Bonorden, Leiter des Personalamts der Stadt, wird sich die Stadt diesem Urteil beugen.

Die Lösung des Problems dürfte so aussehen: Zum Jahresbeginn 2011 übernimmt Hamburg die 357 Reinigungskräfte, die derzeit bei zwei Firmen arbeiten. "Denkbar wäre es, für sie einen Eigenbetrieb zu gründen", so Bonorden. Für diesen Eigenbetrieb müsste man dann Auftraggeber suchen - zum Beispiel die Stadt, die viele Gebäude besitzt. Verträge mit anderen Reinigungsfirmen müssten dann allerdings gekündigt werden.

Ellen Hansen, seit 1987 Reinigungskraft im Krankenhaus Altona und zweite Betriebsratsvorsitzende der CleaniG GmbH, hat als Betroffene für ihre Kolleginnen auf "Feststellung des Rückkehrrechts in den öffentlichen Dienst" geklagt. Bei strahlendem Sonnenschein saß die 62 Jahre alte Frau gestern in ihrem Schrebergarten an der Nansenstraße und genoss den Triumph über ihren früheren und künftigen Arbeitgeber in vollen Zügen. Für Ellen Hansen hat die Gerechtigkeit gesiegt: "Es ist doch nicht nachvollziehbar, warum wir anders behandelt werden sollen als alle anderen", sagt sie. Nun hätten auch die Reinigungskräfte Anspruch auf einen sicheren Arbeitsplatz.

Es war ein steiniger Weg durch die Instanzen, der vor drei Jahren begann. Die Stationen: Arbeits-, dann Landesarbeitsgericht und schließlich das Bundesverfassungsgericht. Hintergrund: Als die Stadt 1995 den LBK Hamburg gründete, eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts, wurde auch Ellen Hansen in den öffentlichen Dienst übernommen. Für den Fall der Privatisierung gewährte die Stadt damals allen in den Kliniken tätigen Arbeiternehmern ein Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst.

Diese Regelung sollte eigentlich auch für die Reinigungskräfte gelten. Doch dann gliederte die Stadt Anfang 2000 die Reinigungsarbeiten in den Kliniken erst aus, indem sie die hundertprozentige Tochter CleaniG GmbH damit beauftragte. Anfang 2005 errichtete die Stadt dann die Betriebsanstalt LBK Hamburg, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Während die LBK-Mitarbeiter in die neue GmbH übernommen wurden, blieben die Beschäftigten der CleaniG GmbH jedoch außen vor. Nur noch für die LBK-Mitarbeiter sollte zudem das Rückkehrrecht in den Staatsdienst gelten. Rund 1400 von ihnen machten von diesem Recht Gebrauch, nachdem die Stadt Anfang 2007 ihre Mehrheitsanteile an der LBK Hamburg auf die Asklepios-Kliniken übertragen hatte. Den Antrag der 357 Beschäftigten der CleaniG und der TexiG GmbH lehnte die Stadt hingegen ab.

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass diese Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt sei und gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitssatz (Artikel 3, Absatz 1) verstoße. Der Landesgesetzgeber habe "ganz überwiegend und ohne tragfähige Rechtfertigungsgründe Arbeitnehmerinnen benachteiligt". Außerdem diskriminiere die Regelung vor allem Frauen, denn deren Anteil liege bei den Reinigungskräften bei 93,5 Prozent.

Damit würde sich die Zahl der LBK-Rückkehrer 2011 weiter erhöhen - auf dann rund 1750. Nicht für alle hat die Stadt bislang einen adäquaten Arbeitsplatz gefunden. Rund 600 Rückkehrer arbeiten in befristeten Projekten im Pflegebereich, 300 übernehmen kurzfristig Aufgaben in der Hamburger Verwaltung. Das hat die Stadt bislang 60 Millionen Euro gekostet.

Das Urteil des Verfassungsgerichts wird nun auch ein parlamentarisches Nachspiel haben. Die Bürgerschaftsabgeordnete Kersten Artus (Die Linke) will mit einer Anfrage an den Senat unter anderem herausfinden, ob es neben den Reinigungskräften weitere Beschäftigte gegeben hat, denen die Rückkehr verweigert wurde. Artus freute sich über das Gerichtsurteil. "Besonders wichtig ist die Zurückweisung der geschlechtsspezifischen Diskriminierung", sagte sie.

Wolfgang Rose, der Ver.di-Landesleiter, sagte zu dem Urteil: "Dem schonungslosen Umgang des Senats mit den Beschäftigten des früheren LBK nach der Privatisierung wurde jetzt ein deutlicher juristischer Riegel vorgeschoben. Das ist ein klarer Erfolg des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes." Und der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Martin Schäfer kommentiert: "Man muss dem CDU-Senat vorwerfen, die Krankenhäuser damals verschenkt und zugleich hohe Risiken für den Haushalt verursacht zu haben."