"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet", heißt es im Kommentar zum Bundesreisekostengesetz. Das Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen lehrt: "Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt." Und im Formular des Postgirodienstes heißt es: "Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden." Die Bundesanstalt für Arbeit erinnert daran: "Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes." Das Verbandsblatt des Bayerischen Einzelhandels vermerkt: "Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente." Und das Deutsche Lebensmittelbuch schreibt: "Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinegesetzes." Aha. Verstehe.