Am 1. Januar 2008 war das Nichtraucherschutzgesetz in Hamburg in Kraft getreten. Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2008, wonach einige Ausnahmen in dem Gesetz für verfassungswidrig erklärt worden waren, wurde das Rauchen in Kneipen unter bestimmten Bedingungen wieder erlaubt. Bis Ende 2009 - so die Vorgabe des Gerichts - musste das Gesetz reformiert werden. Ein absolutes Rauchverbot ist vom Gericht für zulässig erklärt worden. Schwarz-Grün entschied sich aber erneut für ein Gesetz mit Ausnahmen. Seit dem 1. Januar 2010 gilt: Wo gegessen wird, darf nicht geraucht werden. In reinen Schankbetrieben, die kleiner als 75 Quadratmeter und als Raucherlokal gekennzeichnet sind, darf weiter gequalmt werden. Größere Schankbetriebe können einen Raucherraum einrichten. Speiselokale können dies nicht.