Hat Otto L. seine Frau aus Liebe getötet? Dann kann der Täter auf ein mildes Urteil hoffen. So wie im Fall von Anna D. Die 77-Jährige wurde im vergangenen Jahr wegen Totschlags zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. 52 Jahre lang hatte sie sich um ihre schwerstbehinderte Tochter gekümmert, bis sie schließlich selbst am Ende ihrer Kräfte war. Ein Heim wollte die Mutter ihrer sensiblen Tochter, die Angst vor fremden Menschen hatte, ersparen. In ihrer Verzweiflung sah Anna D. nur einen Ausweg: Sie tötete ihre Tochter, dann versuchte sie, sich selbst umzubringen - vergebens. Der Richter sprach von "menschlicher Tragödie". Zwei Jahre Haft wegen Totschlags im minder schweren Fall lautete am Ende das Urteil für Anna D. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Grundsätzlich ist die aktive Sterbehilfe in Deutschland ebenso verboten wie das Töten auf Verlangen. Den Täter erwartet eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft. Die passive Sterbehilfe ist erlaubt, wenn der Wille des Patienten klar erkennbar ist oder wenn über Angehörige der mutmaßliche Wille des Patienten herausgefunden wird. Bei der passiven Sterbehilfe werden lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen oder beendet.