Die meisten jungen Männer müssen sich nach der Schule entscheiden: Wehrdienst oder Zivildienst? Dass sie das können, ist in Artikel vier des Grundgesetzes festgelegt: Es besagt, dass niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen werden darf. Jeder, der deshalb den Grundwehrdienst verweigert, kann zum Zivildienst herangezogen werden.

In der Bundesrepublik dauert der Zivildienst seit 2004 genauso wie der Grundwehrdienst bis heute neun Monate. Er begann 1961 mit 15 Monaten, stieg dann auf 18 an und dauerte von 1985 bis 1990 mit 20 Monaten am längsten. Danach wurde der Zeitraum sukzessive zurückgefahren: 15 Monate nach 1990, zur Jahreswende 2000 galt die Dauer von elf Monaten.

Dabei ist der Zivildienst im Laufe der bundesdeutschen Geschichte immer beliebter geworden: 1961 wurden nur insgesamt 574 Zivildienstleistende einberufen - deutschlandweit! Das stärkste Jahr war 2002 mit 136 008 Einberufungen.