Laut Atomgesetz unterliegt die Beförderung radioaktiver Stoffe staatlicher Aufsicht, die im Auftrag des Bundes durch die Bundesländer wahrgenommen wird. Im Detail sind die Kompetenzen jedoch so verästelt, dass kontaktierte Behörden auf Nachfrage des Abendblattes zunächst selbst klären müssen, ob sie laut Weisungen des Senats zuständig sind.

Für Transporte von Kernbrennstoffen, darunter fallen auch Vorprodukte wie angereichertes Uranhexaflourid in Form von Pellets oder Pulver, ist die von Senatorin Anja Hajduk (GAL) geführte Umweltbehörde zuständig. Im Fall des verrosteten Transporters wäre jedoch die Wasserschutzpolizei für eine Kontrolle bei Ankunft im Hamburger Hafen zuständig gewesen, da es sich offenbar um nicht angereichertes Uranhexaflourid handelte. Für die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe, darunter auch einige Substanzen für medizinische Bedarfe, ist die Behörde für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig, geleitet von Senator Dietrich Wersich (CDU). Für atomare Transporte auf Schienen hingegen, wo hoch radioaktive Stoffe fast ausschließlich transportiert werden, ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.