Offensichtliches Dilemma für die Hamburger Museen: Die Zahl der Kunstdiebstähle steigt weltweit an. Letzter Streich: Am 9. Januar 2010 verschwindet der Störtebeker-Schädel aus dem Museum für Hamburgische Geschichte und wird bis heute nicht gefunden. Sicherheitsvorkehrungen müssen also sein. Die Überwachung der Räumlichkeiten mithilfe von Videokameras ist ein probates Mittel dazu.

Doch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Professor Johannes Caspar hat damit ein Problem: "Es gibt keine allgemeine rechtliche Grundlage für die Kameraüberwachung öffentlicher Gebäude, das gilt auch für die Museen der Hansestadt. Deshalb ist die Nutzung der Kameras dort zurzeit rechtlich unzulässig."

Auch für die 397 Videokameras, mit denen Hamburger Behörden öffentliche Plätze überwachen, fehlt laut Caspar die rechtliche Grundlage: "Die Videoüberwachung stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen dar, für den derzeit eine tragfähige Rechtsgrundlage fehlt."

Trotzdem wird in Hamburger Museen gefilmt. In der Hamburger Kunsthalle wird deutlich auf die Überwachung hingewiesen. Die aufgezeichneten Bilder sehe man allerdings nicht ein, solange es nicht zu Straftaten komme, sagte die Geschäftsführung der Kunsthalle dem Abendblatt. Udo Goerke, Geschäftsführer des Museums für Kunst und Gewerbe, bringt das Problem deutlicher auf den Punkt: "Bei uns gibt es Videoüberwachung. Die Kameras in den Ausstellungsräumen laufen aktuell nicht. Die Kameras am Eingang und an den Notausgängen können wir aus Sicherheitsgründen aber nicht ausschalten." Die Aufnahmen dieser Geräte würden aber nur eingesehen, falls der Alarm an einer der Türen ausgelöst werde. Handele es sich um eine Straftat, gebe das Museum das Material sofort an die Polizei weiter. "Was wir uns erhoffen, ist, dass die anhängige Novellierung des Hamburger Datenschutzgesetzes möglichst schnell beschlossen wird, damit in Zukunft auf Basis einer eindeutigen rechtlichen Grundlage gearbeitet werden kann", sagte Goerke.

Dieser Misstand wurde bereits im September 2009 durch eine Senatsanfrage aufgedeckt und hatte für Empörung gesorgt. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU, Viviane Spethmann, hatte damals eine "schnelle Lösung" versprochen. Nun wird innerhalb der Behörden eine Novellierung des Hamburger Datenschutzgesetzes erarbeitet. Dieses soll in Kürze dem Senat und danach der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt werden.