Während die Hamburger Stadtreinigung für die Eisfreiheit auf den Straßen zu sorgen hat, sind die Anlieger selbst für die Fußwege verantwortlich. Das schreibt das Hamburgische Wegegesetz vor. Danach ist mindestens ein ein Meter breiter Streifen zu räumen. Treppen sind in voller Breite zu reinigen. Im Gegensatz zu Straßen ist Salz auf den Bürgersteigen verboten, um die Straßenbäume zu schonen. Anwohner müssen daher zu Sand oder Split greifen. Für Radwege ist übrigens niemand zuständig. Sie müssen nicht geräumt werden. Dafür allerdings die Hydranten. Glätte ist sofort nach deren Eintritt abzustreuen. Eis, das mit Sand nicht stumpf gemacht werden kann, muss beseitigt werden. Im Wegegesetz ist weiter geregelt, dass "Schnee unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu räumen" ist. Dauert der Schneefall über 20 Uhr hinaus an oder tritt nach 20 Uhr Schneefall, Eis oder Glätte auf, sind die Arbeiten bis 8.30 Uhr des folgenden Tages und an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr vorzunehmen.

Dabei muss der Schneeschipper die weiße Pracht so anhäufen, dass der Verkehr nicht behindert wird. Er muss beachten, dass die Haufen weder Wegeübergänge, Radwege, Haltestellen noch Mülltonnen versperren. Vor Hauseingängen, Einfahrten, Schaltschränken sowie an Laternen und Ampeln darf der Schnee ebenfalls nicht angehäuft werden. Aufatmen ist bei Tauwetter allerdings auch noch nicht angesagt. Dann nämlich müssen Anlieger dafür sorgen, dass Straßenrinnen schnee- und eisfrei sind, damit das Schmelzwasser ablaufen kann.