Mit Glücksspielen, riskanten Einsätzen und Zockern kannten sich die vier Angestellten einer Spielbank am Steindamm schon von Berufs wegen gut aus. Sie setzten trotzdem alles auf eine Karte - und verzockten sich gehörig. Weil sie mehrfach die Kasse ihrer Spielbank geplündert hatten, verurteilte sie das Amtsgericht St. Georg gestern wegen Bandendiebstahls zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und 16 Monaten. Sie kamen jedoch glimpflich davon: Alle Strafen sind zur Bewährung ausgesetzt.

Fünf Diebstähle wies ihnen das Gericht nach, dabei erbeuteten sie jeweils zwischen 500 und rund 6000 Euro. Die Masche: Wenn leere Spielautomaten mit Token (Spielmünzen) neu bestückt werden mussten, befüllten sie die Automaten nur zur Hälfte mit dem Spielgeld, das an der Kasse wiederum in Bargeld umgetauscht werden konnte. Den Differenzbetrag entnahmen die Angeklagten jedoch in echtem Geld aus der Barkasse, teilten ihn untereinander auf.

Das Auffüllen der Automaten überwachten Finanzbeamte. Einige schauten dabei offenbar nicht ganz genau hin - nach Überzeugung des Gerichts nutzten die vier das gnadenlos aus.

Das ging so lange gut, bis der Finanzaufsicht auffiel, dass die Automaten dann häufiger aufgefüllt werden mussten, wenn die Täter in einer Schicht arbeiteten. Die Polizei überwachte daraufhin per Videokamera heimlich den Kassenbereich. Im Mai 2007 erfolgten die Festnahmen.

Kassierer Oliver-Horst M. kam mit der mildesten Strafe davon: zehn Monate auf Bewährung. Der 42-Jährige sicherte sich einen Bonus bei der Strafzumessung, indem er - zur Überraschung seiner vor Gericht schweigenden Komplizen - am ersten Verhandlungstag ein Geständnis abgelegt hatte.