Die Bürgerschaft hat mit den Stimmen von CDU und GAL das Untersuchungshaft-Vollzugsgesetz beschlossen. Erstmals wird die Unterbringung der Gefangenen in dieser Haftform gesetzlich geregelt. "Wir haben einen guten Mittelweg zwischen der Sicherung der Strafverfahren und der Unschuldsvermutung der Gefangenen gefunden", sagte die CDU-Justizpolitikerin Viviane Spethmann.

Rechte und Pflichten der U-Häftlinge werden im Gesetz, das am 1. Januar 2010 in Kraft treten soll, festgeschrieben. Die Einzelunterbringung soll der Regelfall sein, Zellen mit fünf oder sechs Gefangenen, wie noch vor einigen Jahren üblich, gehören der Vergangenheit an. Arbeitsmöglichkeiten werden den Gefangenen auf freiwilliger Basis angeboten. "Der vertrauensvolle Kontakt zum Anwalt wird im neuen Gesetz gewährleistet", sagte Justizsenator Till Steffen (GAL).