Nein, einfach war die Aufgabe nicht, die sich den Bürgerschaftsabgeordneten gestellt hat. Sie mussten ein neues Nichtraucherschutzgesetz verabschieden, das sowohl beiden Koalitionspartnern gefällt als auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat. Herausgekommen ist also ein Kompromiss - allerdings ein denkbar schlechter.

Dabei geht es nicht um die Frage, ob in möglichst vielen oder in möglichst wenigen Gaststätten geraucht werden darf. Das hat sich längst von alleine erledigt. In fast allen Restaurants ist das Rauchen (auch ohne klare Rechtslage) tabu, außer in separaten Raucherräumen. Ab jetzt aber darf ein Gast in einem abgeschlossenen Raum nicht rauchen, weil nebenan hinter verschlossenen Türen jemand isst - und umgekehrt. Im Biergarten aber dürfen beide Gruppen weiter bunt durcheinander sitzen. Logik sieht anders aus. Dabei wäre die Lösung einfach gewesen: gar kein Gesetz verabschieden. Der Markt hat es längst geregelt. Kein Gastronom würde die Aschenbecher wieder rausholen und so seine Gäste verprellen.