Der niederländische Investor erzielt mit seiner Klage nur einen Teilerfolg: Neue Nutzungsverträge sind jetzt verboten.

Die Künstler im Gängeviertel dürfen vorerst in den leer stehenden Gebäuden bleiben. Der niederländische Investor Hanzevast unterlag vor dem Oberlandesgericht mit dem Antrag, der der Stadt den gegenwärtigen Kurs der Duldung der Künstler verbieten sollte.

"Das Gericht hat die Stadt nicht verpflichtet, aktiv gegen die Nutzer der Gebäude im Gängeviertel vorzugehen, da die Übergabe der Gebäude nicht unmittelbar bevorsteht", sagte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn.

Einen Teilerfolg errang der Investor allerdings in dem Punkt, dass die Stadt keinen Nutzungsvertrag mit Dritten über die verkauften Grundstücke abschließen darf.

Das Gängeviertel ist seit Langem nicht mehr "besetzt". Die Künstler haben einen Nutzungsvertrag für einen Teil der Gebäude. In den anderen Gebäuden werden sie geduldet. Das erklärte Susanne Frischling, Sprecherin der Künstlerinitiative. "Das Oberlandesgericht gibt der Stadt die Möglichkeit, die Künstler dort zu dulden. Insofern hat sich für sie nicht viel geändert. Es besteht nach dem Urteil kein Handlungsbedarf", sagte sie.

Das Gericht habe am Mittwoch "nicht über das Nutzungskonzept fürs Gängeviertel entschieden", betonte Müller-Horn. Es sei darum gegangen, welche Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag resultieren, den die Parteien 2006 abgeschlossen haben. Aus diesem Vertrag ergebe sich, dass die Grundstücke zum 2. Februar 2010 geräumt übergeben werden müssten. Bis dahin dürften die Künstler bleiben - das hatte die Stadt in der Vergangenheit immer wieder betont.

"Für uns ändert sich im Moment nichts. Wir haben weiter die Duldung", sagte Christine Ebeling, Sprecherin der Gängeviertel-Initiative. "Wir warten weiterhin auf ein Verhandlungsergebnis und hoffen, dass sich die Stadt mit Hanzevast bald gütlich einigen wird."

Bereits vor zwei Wochen hieß es, die Stadt Hamburg habe sich mit dem niederländischen Investor über den Rückkauf des Gängeviertels weitgehend geeinigt. Hinter den Kulissen wird aber immer noch über die Höhe des Rückkaufpreises verhandelt.

Das Unternehmen Hanzevast hatte das Gängeviertel 2006 von der Stadt gekauft und bislang zwei von drei Raten des Kaufpreises fristgerecht bezahlt.

Im Vertrag hatte sich Hamburg dazu verpflichtet, keine neuen Miet- oder Nutzungsverträge mit Dritten zu vereinbaren. Andy Grote, Stadtentwicklungsexperte der SPD-Bürgerschaftsfraktion, begrüßt, dass die Künstler vorerst bleiben können: "Das Urteil zeigt, dass sich der hamburgische Senat rechtlich auf dünnem Eis bewegt. Gerade deshalb muss es auch schnell eine Einigung geben, wann Hamburg wieder über das Gängeviertel verfügen kann."