Auch wenn die möglicherweise nachträglich legalisierten Lauben noch keinen klassischen Kleingartenverein ergeben werden, wird für sie teilweise Ähnliches gelten wie im Bundeskleingartengesetz festgeschrieben.

Nach ihm dürfen Lauben inklusive einer Terrasse nicht größer als 24 Quadratmeter sein. In einer Laube zu übernachten ist nur während der Sommerferien und an Wochenenden erlaubt. Zum festen Wohnsitz darf der Kleingarten nicht werden. Wasser und Stromversorgung auf der Parzelle sind in vielen Kleingartenanlagen erlaubt, Gasanschlüsse und eine Kanalisation sind nicht vorgesehen. Ebenso wenig sind Satellitenschüsseln und Telefonanschlüsse zulässig. Ein mobiles Planschbecken ist in Ordnung, ein Swimmingpool nicht.