Wird Wandsbek zur neuen Roten Meile von Hamburg? Der Bezirk will “alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, um die Ansiedlung zu verhindern.

Hamburg. Nach dem Wirbel um das geplante Bordell an der Angerburger Straße wurde jetzt schon wieder ein Antrag für ein Großbordell beim Bezirksamt gestellt. Damit der Betreiber sein bestehendes Etablissement an der Von-Bargen-Straße vergrößern kann, soll dafür der benachbarte Indoor-Spielplatz, das Peppina-Kinderspielparadies, weichen.

Nach Informationen des SPD-Bezirksabgeordneten Rainer Schünemann sei am 10. August die Umnutzung des Indoor-Spielplatzes beantragt worden. Es sollen insgesamt 55 Zimmer für ein Bordell mit zusätzlichen Räumen für Saunen, "Anbahnungs- und Wartebereich", Bar, Pool, Lounge und Nebenräume gebaut werden. Die beiden Anträge hat die Wenkhaus KG gestellt. Ihr gehört die Immobilie. "Der jetzige Mieter wird die Hallen in Kürze verlassen, deshalb soll es jetzt eine neue Nutzung geben. Wir werden das Bordell aber nicht selber betreiben", sagte ein Firmenvertreter dem Abendblatt. Überrascht von den Aussagen seines Vermieters zeigte sich Lothar Genz, der seit November 2007 den Kinderspielplatz auf rund 2000 Quadratmetern in drei Hallen betreibt: "Wir wollen an diesem Standort bleiben, unser Mietvertrag läuft bis März 2010 mit der Option auf Verlängerung. Das hier ein Bordell einziehen soll, war mir nicht bekannt", sagt Genz.

Interessant: Direkt neben dem Indoor-Spielplatz und auch einige Häuser weiter gibt es bereits zwei Bordelle. Zumindest eines dieser Etablissements ist in einer Immobilie der Wenkhaus KG untergebracht. Über die Sexklubs in direkter Nachbarschaft zu seinem Indoor-Spielplatz ist Genz gar nicht begeistert: "Ich hatte mich bei unserem Vermieter darüber beschwert und unser Fünf-Jahres-Vertrag wurde daraufhin in einen Vertrag mit halbjährlicher Kündigungsfrist umgewandelt." Genz ist dennoch zuversichtlich: "Die Bezirkspolitik hat mir signalisiert, dass es künftig hier keine Bordelle mehr geben dürfe. Deshalb halten wir an diesem Standort fest."

Die Sprecherin des Bezirksamts, Christiane Kuhrt, sagte: "Die Anträge werden derzeit geprüft. Wir werden in Absprache mit den politischen Gremien alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Ansiedlung des Bordells zu verhindern." Konkret wird sich der Planungsausschuss des Bezirks am 1. September mit dem Thema befassen. Der Bebauungsplan für die Von-Bargen-Straße ("Wandsbek 56") müsste entsprechend geändert werden und so den "Ausschluss von Bordellen, bordellartigen Betrieben und vergleichbaren Nutzungen" im Gebiet sicherstellen.

Diese Chance hatte der Bezirk beim geplanten Bordell an der Angerburger Straße verpasst. Das Oberverwaltungsgericht hat gerade einen vom Verwaltungsgericht verhängten Baustopp wieder aufgehoben.

Die Begründung des Gerichts: Ein Bordellbetrieb sei nach "aktueller Erkenntnis als Gewerbebetrieb und nicht als Vergnügungsstätte" zu qualifizieren. Damit sei das "älteste Gewerbe" im Gewerbegebiet erlaubt. Das heißt, auch die Betreiber des Bordells an der Angerburger Straße dürfen ihre Umbauarbeiten fortführen. In der Begründung des Gerichts heißt es: "Von der Möglichkeit, Bordellbetriebe im Bebauungsplan auszuschließen, habe der Bebauungsplan in Kenntnis der Existenz von Bordellen keinen Gebrauch gemacht." Übersetzt: Der Bezirk hat seine Chance verpasst, das Bordell zu verhindern. Denn Bezirksamtsleiterin Cornelia Schroeder-Piller (CDU) hatte eine Vorabgenehmigung für das Bordell an der Angerburger Straße erteilt, ohne die politischen Gremien darüber zu informieren.

Die SPD hatte dies öffentlich gemacht. "Hätten wir damals nicht Alarm geschlagen, wäre jetzt sicher wieder ein Vorbescheid erteilt worden", so Schünemann. Ein Großbordell könne ein ganzes Wohngebiet "kaputt machen". Das solle an der Von-Bargen-Straße möglichst verhindert werden.