Der zuständige Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes in Wilhelmsburg, Bernd B., soll unter seine Fürsorgepflicht veletzt haben.

Hamburg. Im Fall des toten Babys Lara aus Wilhelmsburg hat die Hamburger Staatsanwaltschaft nach der Anklageerhebung gegen die Eltern des Kindes, Jessica R. und Daniel C. (wir berichteten), jetzt auch ein Ermittlungsverfahren gegen den zuständigen Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) in Wilhelmsburg, Bernd B., eingeleitet. Gegen die vom Amt bestellte Familienbetreuerin des Rauhen Hauses, Marianne K., soll nach Abendblatt-Informationen zudem in Kürze Anklage erhoben werden. Gegen beide Sozialarbeiter wird ermittelt wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorgepflicht und der Körperverletzung durch Unterlassen. Nach Abendblatt-Informationen hat die Staatsanwaltschaft insgesamt 19 Zeugen in der Anklageschrift aufgeführt.

Lara war von der Polizei am 11. März 2009 in der Wohnung ihrer Mutter in Wilhelmsburg tot aufgefunden worden. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt nur noch 4,8 Kilogramm gewogen. Bei altersgerechter Entwicklung wäre ein Gewicht zwischen 7,5 und 10,6 Kilogramm normal gewesen.

Der Betreuerin wird vorgeworfen, Lara noch am 3. März 2009 gesehen zu haben, aber trotz des besorgniserregenden Zustands des Kindes nicht geholfen zu haben, heißt es bei der Staatsanwaltschaft.

Mittes Bezirksamtsleiter Markus Schreiber (SPD) begrüßte die Ermittlungen. "Ich fände es gut, wenn auf diesem Wege Marianne K. endlich aussagen würde", so Schreiber. Es sei für das Jugendamt "wichtig zu wissen, wann sie Lara zuletzt gesehen hat und in welchem Zustand das Baby war. Schließlich haben wir sie für die Betreuung bezahlt."

Dass auch gegen einen Mitarbeiter seines Jugendamtes, den ASD-Mitarbeiter Bernd B., ermittelt wird, nannte Schreiber "eine große Belastung für B.". Schreiber wies aber darauf hin: "Es ist zunächst nur eine Ermittlung. Wir müssen abwarten, was am Ende herauskommt." Er selbst sei gespannt, was im Zuge eines Prozesses herauskommen werde, sagte Schreiber. "Ich halte es für gut, wenn der Fall genau geklärt wird."

Ähnlich auch die Reaktion des Rauhen Hauses. Sprecher Uwe Mann van Velzen sagte dem Abendblatt: "Wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine Beschäftigung des Gerichtes im Fall Lara angezeigt ist, so begrüßen wir dieses." Dies berge die Hoffnung, dass es ein klares Ergebnis geben könnte. Für die "ohnehin schwer belastete Mitarbeiterin des Rauhen Hauses, die von uns seelsorgerisch und juristisch unterstützt wird, ist dies aber eine Fortsetzung des Martyriums".

Aus der Sozialbehörde heißt es: "Wir haben den Fall aus fachlicher Sicht von Experten analysieren lassen und einen Bericht formuliert. Die juristischen Schritte der Staatsanwaltschaft können wir nicht bewerten."

Die Obduktion von Laras Leichnam und umfangreiche zusätzliche rechtsmedizinische Untersuchungen haben zwar eine Verzögerung beim Wachstum, der Skelettreife und der Organentwicklung festgestellt. Die genaue Todesursache konnte aber nicht aufgeklärt - ein plötzlicher Kindstod also nicht ausgeschlossen - werden. Zwar lasse sich nicht mit strafrechtlicher Sicherheit nachweisen, dass Lara an der festgestellten Unterernährung gestorben sei, dennoch seien die Mutter und deren Lebensgefährte angesichts der dramatischen Verschlechterung von Laras körperlicher Verfassung verpflichtet gewesen, das Kind zu retten, so die Staatsanwaltschaft.