Vor einer Organspende müssen zwei Fachärzte den Hirntod des Spenders festgestellt haben, eine ausdrückliche Einwilligung des Spenders oder seiner Angehörigen muss vorliegen. Gespendet werden können Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm und Gewebe wie Hornhaut oder Knochen. Bei Niere und Teilen der Leber ist auch eine Lebendspende möglich. Eine Transplantation darf nur in ausgewiesenen Transplantationszentren durchgeführt werden. In Hamburg ist dies das UKE. 17 Prozent der Deutschen haben einen Organspendeausweis, im vergangenen Jahr wurden 4675 Transplantationen durchgeführt. Der heutige Tag der Organspende soll auf die 12 000 Menschen aufmerksam machen, die noch auf ein Organ warten. (hpkp)