Der Richter hält die Forderung nach Kommission zum Gesundheitsschutz für unrechtmäßig. Erzieher kämpfen.

In Hamburger Kindertagesstätten (Kitas) darf vorerst nicht gestreikt werden. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, der gestern vor dem Landesarbeitsgericht geschlossen wurde. Nach Angaben der Gewerkschaft Ver.di hatten zuvor wieder rund 2000 Menschen die Arbeit niedergelegt, 50 Kitas blieben geschlossen.

Der Vergleich war das Ende eines zähen Prozessstoffes: Der Vorsitzende Richter Christian Lesmeister hatte zuvor klar durchblicken lassen, dass der Streik auf der jetzigen Forderungsbasis unrechtmäßig sei. Denn: Die ausdrückliche Forderung der Gewerkschaften nach einer betrieblichen Kommission, um das Ziel des Gesundheitsschutzes durchzusetzen, verstoße wohl gegen das Betriebsverfassungsrecht beziehungsweise gegen das Hamburgische Personalvertretungsgesetz.

Das Arbeitsgericht hatte in erster Instanz im Eilverfahren den Kita-Streik noch für rechtsmäßig gehalten, dagegen gingen die Arbeitgeber in Berufung - deswegen wurde gestern verhandelt.

Der jetzt geschlossene Vergleich ist ein Erfolg für die Arbeitgeber, die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e. V. (AVH) und ihr Mitglied, die Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten. Beide hatten im Wege der einstweiligen Verfügung den Antragsgegnern, den Gewerkschaften Ver.di und GEW, verbieten lassen wollen, zu Streiks mit dem Ziel eines Tarifabschlusses zum Gesundheitsschutz im Sozial- und Erziehungsdienst aufzurufen.

Nach dem Vergleich verpflichten sich die Gewerkschaften nun, nicht mehr zu einem Streik aufzurufen, mit dem die ursprünglich formulierten Streikziele verfolgt werden. Nun müssen sie den Detailpunkt ihrer Streik-Forderungen zur betrieblichen Kommission abändern. Dann wird man sehen, ob die neue Forderungsbasis rechtlich Bestand hat.

So ist ein Ende des Arbeitskampfes nicht in Sicht. Der Hamburger Ver.di-Landeschef Wolfgang Rose gibt sich kämpferisch: "Wir werden unsere Forderungen aus formalen Gründen jetzt überarbeiten und anpassen und danach den Arbeitskampf weiterführen", sagte er dem Hamburger Abendblatt. Wenn die Verhandlungen mit der Gegenseite dann auf der neuen Basis ohne Ergebnis blieben, "werden wir gegebenenfalls auch wieder streiken". Dann müssten sich die Hamburger Arbeitsgerichte wohl erneut mit der Rechtmäßigkeit von Kita-Streiks befassen.

AVH-Geschäftsführer Hans-Dietrich von Dassel sagte gegenüber dem Abendblatt: "Wir sind sehr zufrieden. Nun ist durch gerichtlichen Vergleich festgestellt, dass die Streiks auf der jetzigen Basis zu beenden sind."

Darum ging es bei dem Prozess im Kern: Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist die Forderung nach einem tariflichen Gesundheitsschutz rechtlich nicht zu beanstanden. Problematisch sei jedoch die Forderung, so Richter Lesmeister, dass der Personalrat oder der Betriebsrat Mitglieder in eine Gesundheitskommission entsenden soll, die auch wichtige Befugnisse hat. Nach dem geschlossenen Vergleich mussten die Gewerkschaften ihre Mitglieder im Internet über den Streikabbruch informieren. Praktische Auswirkungen für die Streikenden hatte der Vergleich nicht. Die Streikaktionen waren zu dem Zeitpunkt bereits weitgehend beendet.