Die Präsidentin der Universität Hamburg wird vom Hochschulrat gewählt, dann vom Hochschulsenat bestätigt und schließlich vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg bestellt. Der Hochschulrat der Universität Hamburg hat neun Mitglieder. Jeweils vier werden vom Hochschulsenat der Universität und dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg bestimmt. Diese Mitglieder wählen dann das neunte Mitglied hinzu. Der Hochschulsenat , aus dem gerade mehrere Professoren ausgetreten sind, hat 20 Mitglieder und setzt sich aus zehn Hochschullehrern, drei Mitgliedern des Akademischen Personals, drei Studierenden und drei Mitgliedern des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals zusammen. Die Universitätspräsidentin ist beratendes Mitglied im Hochschulsenat und führt in ihm den Vorsitz. Dienstaufsichtsbehörde der Universität Hamburg ist die Behörde für Wissenschaft und Forschung. (cls)