Um Bäume von privatem Grund fällen zu dürfen, müssen Grundstückseigentümer zunächst einen Antrag auf eine Baumfällgenehmigung beim Bezirksamt stellen. Eine Genehmigung pro Grundstück umfasst oft mehr als nur einen Baum. Wie viele Bäume in den Bezirken auf Privatgrund in der Fällperiode vom 1. Oktober 2008 bis zum 14. März 2009 zur Abholzung freigegeben wurden, zeigt das Abendblatt hier in einer Auflistung: Altona genehmigte 494 Baumfällungen. In Bergedorf waren es 277. In Eimsbüttel belief sich die Zahl auf 2121. Hamburg-Nord gab 1871 Bäume zur Abholzung frei. 1078 Bäume waren es in Harburg. Mit 6650 belegt Wandsbek Platz 1 der zur Baumfällung freigegebenen Bäume auf Privatgrundstücken. Damit liegt es deutlich über der Anzahl der anderen Bezirke. Grund für die hohe Rate sind hier zum einen die Größe des Bezirks an sich, zum anderen die vielen Grünflächen. Für Hamburg-Mitte liegen keine Zahlen der letzten Fällperiode vor. Im Jahr 2008 wurden hier 1234 Bäume freigegeben. 2009 wurden bisher 122 Genehmigungen erteilt. (hplh)